Finanzminister Peer Steinbrück Bundesministerium für Finanzen Wilhemlstraße 97 11016 BerlinBeispieltext,
Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Willy-Brandt-Straße 1 10557 BerlinBeispieltext,
Berlin: Bundesfinanzminister Steinbrück, SPD, hat den Sinn des Kindergelds in Frage gestellt. Steinbrück schrieb in einem Beitrag für den "Tagesspiegel am Sonntag", gut verdienende Familien bräuchten das Geld nicht wirklich. Um ihren Alltag zu meistern, seien sie vielmehr auf Betreuungsangebote angewiesen. In den unteren Einkommensgruppen dagegen verhindere das Kindergeld nicht, dass es zu existenziellen Problemen komme. Mit mehr Kita-Plätzen könne man die Geburtenrate eher steigern als mit höherem Kindergeld. Steinbrück hatte kürzlich vorgeschlagen, das Kindergeld zu kürzen, um kostenlose Kinderbetreuung zu finanzieren. Die SPD hatte dies abgelehnt.Vielen Dank an Redakteur Frank Biehl von MDR-Info für seine mail mit dem genauen Wortlaut.
Meine darauf verfasste email an das Finanzministerium wurde wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Helmberg, vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Peer Steinbrück. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte sich zu dem Vorschlag von kostenlosen Kindergartenplätzen geäußert. In den Medien sind seine Worte teilweise verkürzt wiedergegeben worden. Es geht dem Bundesfinanzminister um die zusätzliche tatsächliche Unterstützung von Menschen mit Kindern. Der Bundesfinanzminister hat deshalb deutlich gemacht, dass es Sinn machen kann, darüber nachzudenken, ob unserer Gesellschaft die Bereitstellung von kostenlosen Kindergartenplätzen so wichtig ist, dass man Mittel aus der sozialen und steuerlichen Förderung für Kinder und Familien dafür verwenden sollte. Mit der angeregten geringen Kürzung des Kindergeldes solle eine Diskussion angestoßen werden, wie Familien und Kinder künftig möglichst optimal mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Es geht um eine gesellschaftliche Diskussion und nicht um eine Kürzungsdebatte. Der Bundesfinanzminister hat das Kindergeld exemplarisch genannt, dies diente der Illustration. Die Diskussion muss im Gesamtkontext des Familienleistungsausgleichs geführt werden. Dürfen staatliche Leistungen an keine Vorgaben geknüpft werden oder ist es für unsere gesellschaftliche Entwicklung besser, wenn wir Zielvorgaben setzen? Es muss erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob auf Transferleistungen für Menschen mit Kindern in Form von Kindergeld oder Freibeträgen staatliche Leistungen für z.B. Kindergarteninfrastruktur angerechnet werden können. Die Diskussion sollte darüber geführt werden, ggf. zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Kindergartenplätzen zu nutzen, statt das Geld direkt an die Familien weiterzuleiten. Unterm Strich wäre dies eine stärkere Entlastung. Es geht in diesem Zusammenhang um die gesamte Bandbreite des Familienleistungsausgleichs - sowohl um das Kindergeld als auch um die Förderung über steuerliche Freibeträge. Es geht dem Bundesfinanzminister keineswegs um eine Kürzung von Mitteln, sondern um die Frage, wie kann - gesamtgesellschaftlich sinnvoll - eine tatsächliche Entlastung von Menschen mit Kindern erreicht werden, die geknüpft wird an eine möglichst flächendeckende Nutzung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Die Diskussion wird im Zusammenhang mit der Föderalismus II-Debatte, der Diskussion um das zutreffende steuerliche Existenzminimum und einer notwendigen Wertediskussion geführt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Regina Harneit ________________________ Referat für Bürgerangelegenheiten - Leitungsstab - Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 01888 682-3300 Fax: 01888 682-883838 E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de Internet: www.bundesfinanzministerium.deHier ist die entsprechende email.
Nach dieser Logik ist es klar, dass, wenn es zu irgendeiner Form der Anrechnung von Transferleistungen für Kinder (Kindergarten, Schule, Studium) kommt, das Kindergeld bei weitem nicht ausreicht, und die Eltern demnächst auch Schulged zahlen müssen. Tatsächlich ist es ein ureigenstes Interesse des Staates, also der Gemeinschaft, dass Kinder großgezogen und geschult werden! Es lässt sich damit gut begründen, dass sich die Gemeinschaft auch an ALLEN Kosten beteiligen sollte. Das derzeitige Kindergeld ist in dieser Hinsicht nur ein verschwindend geringer Beitrag.